Bau- und Ausbauhandwerke leiden besonders unter Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine.
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Bau- und Ausbauhandwerke leiden besonders unter Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine.

Stoffpreisgleitklauseln auch für kommunale Auftragsvergaben

21.04.2022 

Die Handwerkskammer OWL weist ihre Mitgliedsbetriebe darauf hin, dass das NRW-Bauministerium Stoffpreisgleitklauseln für Baumaterialien aus Russland und der Ukraine für kommunale Auftragsvergaben erlassen hat. Zuvor hatten bereits das Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium verkündet, dass bei Bauleistungen für den Bund Preisgleitklauseln verbindlich vorgeschrieben werden sollten. Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der verhängten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe zum Teil extrem gestiegen.

Die verbindliche Einführung von Preisgleitklauseln bei kommunalen Auftragsvergaben soll es Unternehmen nun ermöglichen, unvorhersehbare Einkaufspreissteigerungen für bestimmte Rohstoffe und Materialen zum Teil an die Auftraggeber weiterzugeben. „Der Erlass ist ein wichtiger Schritt für die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, die besonders unter Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine leiden, da sie meist an ihre Angebotspreise gebunden sind“, erklärte Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld. Durch den Erlass des Ministeriums würden diese Betriebe nun zumindest wieder teilweise in die Lage versetzt, ohne das Risiko unkalkulierbarer Kostensteigerungen an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.

Der Erlass ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022 und umfasst die Produktgruppen Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölprodukte, Epoxidharze, Zementprodukte, Holz sowie gusseiserne Rohre. Betriebe, die sich über die Auswirkungen der Regelungen auf ihren Betrieb informieren möchten, können sich wenden an:

Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

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