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Energieeinsparverordnung tritt in Kraft

Die Handwerkskammer OWL weist ihre Mitgliedsbetriebe auf die vom Bundeskabinett beschlossene Energieeinsparverordnung hin, die am 01. September in Kraft tritt. Darin sind kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für öffentliche Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte festgelegt, die einen Beitrag zur Einsparung von Gas sowie zur Senkung des Stromverbrauchs leisten sollen.

„Aus den Verordnungen ergeben sich auch für unsere Mitgliedsbetriebe relevante Maßnahmen“, erklärt Mathias Steinbild, Leiter der Abteilung Wirtschaftsförderung und Recht der Handwerkskammer OWL. So dürfen beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen nur noch zwischen 16 und 22 Uhr betrieben werden. Ausgenommen sind Beleuchtungen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind. Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern ist untersagt. Darüber hinaus verbietet die Verordnung das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen bis Ende Februar 2023. Auch mit Blick auf die Mindesttemperaturen an Arbeitsstätten sieht die Verordnung Änderungen vor: Die Mindesttemperatur liegt künftig zwischen 19 und 12 Grad - abhängig von der Schwere der Arbeit und der Bewegungsintensität. 

Unternehmen, die gemäß §8 EDL-G ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben, sind außerdem verpflichtet, alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich und spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Diese Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Handwerksbetriebe, die Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnungen oder Informationen zur Einsparung von Energie in ihrem Betrieb benötigen, können sich gerne per E-Mail an beratung@hwk-owl.de oder Tel.: 0521/5608-444 an die Handwerkskammer OWL wenden.